Tierschutzgesetzgebung für Katzen
Tierschutzgesetzgebung für Katzen in der Schweiz
Durch die Schweizer Tierschutzgesetzgebung gibt es für Katzen verschiedene gesetzlich geschützte Ansprüche. Die relevanten Vorschriften finden sich unter anderem im Tierschutzgesetz und in der Tierschutzverordnung. Behandelt werden beispielsweise Themen wie Lebensraum der Katzen, Zucht der Katzen und Sozialkontakte der Katzen.
Sollte sich der Lebensraum der Katze zeitweise in einem Gehege befinden, müssen diese mindestens zwei Meter hoch und sieben Quadratmeter groß sein, wobei trotzdem gilt, dass Katzen in Gehegen nur vorübergehend und einzeln gehalten werden dürfen. Der Lebensraum für Katzen muss des Weiteren verschiedene Ansprüche erfüllen.
Geeignete Kratzgelegenheiten, Beschäftigungsmöglichkeiten, erhöhte Ruheflächen, Ruhestätten und ein Katzenklo pro Katze gehören unter anderem dazu. Für die Zucht gilt in der Schweiz, dass das gezielte Paaren von Hauskatzen mit Wildkatzen verboten ist und die Zuchtkater zudem, zwischen den Deckeinsätzen, nicht in Gehegen gehalten werden dürfen. Um die Möglichkeit von Sozialkontakten zu gewährleisten, müssen einzeln gehaltene Katzen täglich mit Menschen zusammen sein oder wenigstens Sichtkontakt zu anderen Katzen haben.
Weitere Informationen zu dem Tierschutzgesetz finden Sie unter anderem hier.